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IL DUO

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Italienische Musikband-Livemusik der Extraklasse Die Italienische Liveband - Musikband f. j. Anlass!

 AGB´s -  italienische-Liveband / IL DUO GbR

Italienische-Liveband / IL DUO GbR

 

1. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Vertrag zwischen der „il-duo GbR“ (nachfolgend Band) und dem Auftraggeber (Veranstalter) kommt  durch beiderseitiges Unterzeichnen des Engagementvertrages zustande. Der Vertrag wird durch „il-duo“ an den Auftraggeber per Post, Email oder Fax oder WhatsApp versandt. Erst nach Unterzeichnung UND Rücksendung des Vertrages an die Band wird der Vertrag wirksam und verbindlich.
Auch ein Engagement via WhatsApp, E-Mail, Telefon oder SMS und eine auch mündliche Zusage im Vorfeld ist rechtsverbindlich. Hierzu reicht eine rechtzeitige eindeutige Willenserklärung von seitens des Auftraggebers aus. (mündliche Zusage Absprache und Bestätigung über die Buchung und beiderseitige Einigung über die Konditionen).

2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Engagementvertrag. Die Band ist verpflichtet, bei Änderungen oder Abweichungen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Angebote sind freibleibend. Änderungen der Vertragsleistungen bedürfen der schriftlichen Form.

3. Preise/Rechnung
Angebote und Kostenvoranschläge der Band sind unverbindlich. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen (z.B. GEMA-Gebühren), sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Band ist berechtigt, eine Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Die Auszahlungsmodalitäten sind 3 Tage per Vorkasse in Form von Überweisung, oder aber in bar am Tag der Veranstalltung fällig.

4. Arbeitsbedingungen/ Auftritt/ Orga
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band zum vereinbarten Zeitpunkt freie Zufahrt zum Entladen sowie  Zugang zu den Veranstaltungsräumen hat. Erforderliche Parkausweise, Zufahrtsberechtigungen oder Eintrittskarten sind vom Veranstalter zu organisieren, zu bezahlen und werden spätestens 2 Tage vor dem Auftrittstermin der Band übersandt.
Die Band ist frei von künstlerischen Weisungen des Veranstalters oder Dritter.
Die Art und Gestaltung sowie Programm und Darbietung des Auftritts obliegt ausschließlich der Band. Sie sind keine Arbeitnehmer des Veranstalters, oder einer Agentur im Sinne des BGB. Dem Veranstalter ist der Charakter der Darbietung bekannt. Der Veranstalter stellt sicher, dass der Künstler/Band pünktlich mit seiner Darbietung wie vereinbart beginnen und beenden kann. Mit Beendigung des Auftritts und erfolgtem Abbau hat die Band den Vertrag erfüllt.
Die Band Il Duo stellt je nach Absprache eine eigene PA, Instrumente, Mikrophone, Licht. Nicht für den Anschluss an eine Hausanlage des Veranstalters, es sei denn es ist vertraglich beschrieben und besprochen.

4 a) Bandbesetzung
Die Band IL DUO behält sich grundsätzlich Änderungen in der Besetzung vor, einschließlich Änderungen der Besetzung im Krankheitfall.

4 b)  Zeiten/ Ablauf/ Verschiebungen
Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu einer zeitlichen Verschiebung der Auftrittszeiten kommen. Pausen, Verzögerungen und Wartezeiten sowie Änderungen im Ablauf, die nicht von der Band verursacht und die durch die Band in Ihrer Länge nicht beeinflussbar sind, gehen zu Lasten des Veranstalters!
Die Band haftet auch niemals für einen verspäteten Spielbeginn aufgrund eines besonders erschwerten oder verspäteten Zugangs zu den Veranstaltungsräumen oder anderen Gründen.

4 c) Versorgung der Musiker
Den Musikern und eventuellen Technikern sind Speisen und Getränke im üblichen Rahmen kostenfrei und ein Sitzplatz möglichst in Bühnennähe zur Verfügung zu stellen. Auch bei einem Catering durch Dritte ist vom Veranstalter die Versorgung der Musiker sicherzustellen.

5. Leistungen und Sicherheit
Der Auftraggeber hat die Sicherheit der Musiker zu gewährleisten.
Für den sicherheitstechnischen Zustand, insbesondere der elektrische Anlage vor Ort, ist der Veranstalter und Betreiber der Lokalität verantwortlich. Es werden mindestens 2 Steckdosen A220 V /16 A in Bühnennähe benötigt. Bei Kraftstrom sind entsprechende Adapter zu stellen.
Unvorhergesehene Störungen der Anreise, des Transports durch Unfall, (beispielsweise Beschädigungen der Back-Line/ PA/ Instrumente und sonstiges Zubehör, oder Verspätung durch Stau liegen im Risikobereich des Veranstalters.

5 a) Bei Freiluftveranstaltungen ist eine regen- und sturmsichere Bühne oder Überdachung erforderlich. Ist die Sicherheit der Instrumente- oder Künstler/Band nicht gewährleistet (Regen, Sturm, Kälte usw.) sind die Künstler/ die Band berechtigt die Aufführung zu unterbrechen- oder zu beenden. Das Wetterrisiko trägt der Veranstalter.

6. Haftung / Pflichten /Gewährleistung
Die Haftung durch die Band Il-Duo gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeiführt wurde.
Für die zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze übernimmt die Band keine Haftung.

6 a )Der Veranstalter haftet vollumfänglich im Rahmen der Veranstaltung mit seiner abgeschlossenen Veranstalterhaftpflicht/ Elektronikhaftpflicht welche für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden, Schäden und Equipment-Schäden der Band und deren Personen, die im Rahmen der Veranstaltung passieren. Das schließt gegenüber der Band  auch die Verantwortlichkeit des Veranstalters ein, bei Zusammenarbeit mit Betreibern einer Lokalität und vom Veranstalter beauftragen Mitarbeitern, von Gästen oder Dritten.

6 b) Im Besonderen haftet der Veranstalter gegenüber der Band auch bei zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen und Schäden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind.

6 c )Der Auftraggeber verpflichtet sich gegebenenfalls notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen und stellt die Band fei von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend gemacht werden.

6 d) Sollte eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Veranstalter den Leistungsmangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen die Band können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des §377 HGB angezeigt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Veranstalter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

7. Krankheit
Ist der Künstler/ die Band am Veranstaltungstag wegen einer Erkrankung und/oder Reiseunfähigkeit an der Durchführung des Auftritts gehindert sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Künstler, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen. Bereits geleistete Teilvergütungen werden an Veranstalter zurückerstattet. Handelt es sich bei dem Künstler um eine Musikgruppe/Band und ist nur ein Teil der Gruppe durch Krankheit oder aus einem anderen Grund verhindert, hat der Künstler das Recht, jedoch nicht die Pflicht, einen möglichen adäquaten Ersatzkünstler für den Auftritt zu organisieren.

8. Kündigung und Rücktritt
Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Band il-duo ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Band hat diese Kosten nachzuweisen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber bei vorzeitiger Aufhebung des Vertragsverhältnisses das vereinbarte Honorar nach folgender Staffelung zu zahlen:
– Kündigung bis 90 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 35%
– Kündigung bis 30 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 65%
– Kündigung bis 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstag: 80%
– Kündigung nach dem 10. Tag vor dem geplanten Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 90%
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Kommt der Auftritt nicht zustande bzw. Verletzt einer der Vertragspartner schuldhaft die Verpflichtungen aus der getroffenen Vereinbarung,  tritt eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbahrten Gage in Kraft abzüglich der ersparten Kosten, wie z. Bsp. Fahrtkosten oder Ähnliches. Ausgenommen sind Fälle der höherer Gewalt. Schlechte Witterung ist kein Fall höherer Gewalt. Die Band ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine Ausgleichszahlung in der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.

9. Datenschutz
Die Band il-duo garantiert, dass eine Weitergabe von Adressen oder anderen Kundeninformationen nicht oder nur auf ausdrücklichen Wunsch des Veranstalters erfolgt. Über die vertraglichen Vereinbarungen wird Stillschweigen sowie keine Weitergabe an Dritte garantiert.(siehe Impressum/DSGVO)

10. Stillschweigen
Es gilt die Verpflichtung zum Stillschweigen für beide Parteien über die vertraglichen Vereinbarungen.

11. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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